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Auf den Pranger!

Über Brunner GmbH 2 im Hauptverzeichnis, werden in Verbindung mit

Verfahrens-Unterlagen die Erfahrungen offen gelegt, die die ehemalige

Gesellschaft

"Madame" Modehaus GmbH, Stade HRB 1465

mit einem Vertreter eines Zweiges der Brunnergruppe aus Böblingen,

durchlaufen hat.

Aus den publizierten Unterlagen wird ersichtlich, wie dieser Vertreter gegenüber

Verantwortlichen geschäftlicher Betriebe mit dem Mantel der Gemeinnützigkeit

argumentiert und den Geschäftsleuten vorgegaukelt hat, dass er gemeinnützig tätig

wäre und dass die Gelder insgesamt wohltätigen Zwecken zugeführt werden

und dieses in der Regel für den Ankauf eines Fahrzeuges zur Beförderung

behinderter Personen.

Vorgeschoben werden dabei in der Regel Wohlfahrtsverbände und andere

Träger, die sich gemeinnützig betätigen. Zu derartigen Trägern gehören die

Gemeinden, wie die Stadt Stade, die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas,

Diakonien, Armenpflege, Altenpflegeheim, Kirchen usw..

In dem vorliegenden Fall hat sich der Vertreter als Mitarbeiter der Stadt

Stade ausgegeben und mit einem Vertragsformular gearbeitet, das den

optischen Eindruck erweckte, als würde die Stadt Stade als Vertrags-

Partner auftreten, um sich den Vertrag zu erschleichen.

Aufgedeckt wurde hinterher Folgendes:

Die männliche Person war weder ein Mitarbeiter der Stadt Stade,

noch Mitarbeiter einer anderen gemeinnützigen Einrichtung.

Die Person war ein Vertreter der Werbe-Firma

Brunner GmbH & Co. KG mit Sitz in Böblingen.

Die Verträge für Flächenbelegung, die angeblich für die Stadt Stade hereingeholt

wurden, entpuppten sich als Verträge, bei der die Werbe-Firma

Brunner GmbH & Co. KG mit Sitz in Böblingen

als Vertragspartner aufgetreten sollte.

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Wer tatsächlich davon ausgegangen ist, er wäre Vertragspartner der

Brunner GmbH & Co. KG mit Sitz in Böblingen

geworden und sich von seinem kleinen Werbe-Logo zwischen den anderen

51 kleinen Werbeflächen auf dem Mini-Bus einen positiven Effekt für seinen

Betrieb versprochen hat, dem sollte eventuell nur noch interessieren, dass

gemäß den optischen Eindrücken, den der Autor von dem Fahrzeug

gewonnen hat, der Werbeeffekt der einzelnen Logos, wegen der

Vielfältigkeit der Logos, einfach auf gleich Null gesetzt werden kann.

Denn im laufenden Betrieb des Fahrzeuges, werden die Flächen von

Passanten so gut wie gar nicht wahrgenommen.Die einzige Ausnahme

wäre, gemäß des optischen Eindrucks des Autors, wenn das Fahrzeug

an einer Ampel anhalten muss. Ansonsten ist das Fahrzeug einfach nur

übermäßig bunt.

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Den Geschäfts-Verantwortlichen, die mit ihrem Obolus insgesamt

einen gemeinnützigen Zweck verfolgt sehen wollten sei gesagt, dass

es den Zweck so gut wie gar nicht gegeben hat und das wird wie folgt

kommentiert und bezieht sich lediglich auf 1 Fahrzeug, da, wie festgestellt

wurde, in Stade 2 Fahrzeuge laufen, die im Eigentum dieser

Werbe-Firma stehen:

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Die Werbe-Firma kassierte über die 52 gezählten Logos auf einem Fahrzeug

pro Logo netto (ohne MWSt) durchschnittlich

abgerundet DM 4.200,00 gleich gerundet Euro 2.100,00

gleich insgesamt

gerundet DM 218.000,00 gleich gerundet Euro 110.000,00.

Dann wurde von der Werbe-Firma das Fahrzeug vom

Typ Mercedes Sprinter 208 CDI,

angekauft, mit den kleinen 52 Logos beklebt und der

Stadt Stade für 5 Jahre zur Nutzung überlassen.

Das Fahrzeug blieb jedoch für die gesamte Zeit der Nutzung, im

Eigentum der Werbe-Firma, jedoch musste die Stadt Stade, gemäß

Auskunft der Stadt Stade, für alle anfallenden Betriebskosten aufkommen.

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Für den Autor errechnet sich der gemeinnützige Wert, der der

Gemeinnützigkeit zugute gekommen ist, wie folgt:

Das Fahrzeug kostete im Jahre 2000 incl. Ausrüstung (Sitze)

ohne MWSt rund

DM 41.500,00 gleich gerundet Euro 21.200,00.

Da die Werbe-Firma pro Jahr mehrere Fahrzeuge ankauft, erhält

diese sicherlich einen Mengen-Rabatt von mindestens 10 %.

Daraus ergibt sich ein Anschaffungs-Betrag pro Fahrzeug von

DM 27.350,00 gleich hoch gerundet Euro 20.001,00.

Dieser Anschaffungs-Betrag von Euro 20.001,00, wird in

Verbindung mit den Steuererklärungen über 5 Jahre

(pro Jahr Euro 4.000,00)

bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 50 % abgeschrieben.

Dadurch verringert sich der Anschaffungspreis um weitere

Euro 10.000,00.

Der steuerliche Restwert, besteht nach 5 Jahren aus Euro 1,00.

Nach Ablauf der 5 Jahre, erhält die Stadt Stade das Fahrzeug

geschenkt. Zu dem Zeitpunkt ist das Fahrzeug dann auch nicht

mehr besonders wertvoll, sondern abgenutzt.

Dadurch, dass die Stadt Stade über die 5 Jahre alle Betriebskosten

zu übernehmen hatte, gleicht sich dieses mit der Nutzung aus.

Von den oben genannten DM 218.000,00, ist für die angedachte

Gemeinnützigkeit somit, wenn alles in Verrechnung gebracht wird,

nichts übrig geblieben.

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Aus dieser Sicht werden alle Beträge, die eigentlich insgesamt für

gemeinnützige Zwecke angedacht waren, als Betriebs-Umsätze

von einer Werbe-Firma vereinnahmt.

Und bei dieser Abzockerei, hat die Stadt Stade Beihilfe geleistet.

Es kann nicht bestritten werden, dass die Stadt Stade mit einem

Zweig der Brunner Gruppe, vertraglich verbunden ist.

Die Stadt Stade war es auch, die rund 100 Vertragsformulare der

Brunner Gruppe mit einem sauberen Stempeldruck der Stadt Stade

versehen hat um damit den Eindruck zu erwecken, die Stadt Stade

sei der Vertrags-Partner des Spenders und damit Beihilfe geleistet

hat, dass die Geschäftsführung der ehemaligen Gesellschaft

"Madame" Modehaus GmbH, HRB 1465,

die bereit war einen Betrag für gemeinnützige Zwecke zu spenden,

und andere, arglistig getäuscht werden konnte.

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Es scheint verschiedene Firmen zu geben, deren Vertreter nach den

gleichen Methoden und Mustern versuchen, arglistig an Verträge zu

kommen, da des öfteren derartige Telefonanfragen eingehen.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass dahinter immer die

gleiche Werbe-Firma vermutet werden kann, da immer nur

angegeben wird, dass im Auftrag einer jeweils anderen gemeinnützigen

Einrichtung gehandelt wird.

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Wer also lediglich bereit ist, einen Betrag für gemeinnützige Zwecke aus

seinem Betrieb abzuzweigen, sollte, um keine Überraschungen zu erleben,

sich die Kopie des Vertragsformulars, speziell dort, wo der angebliche

Vertreter der gemeinnützigen Einrichtung unterschrieben hat, genau

ansehen und alles intensiv durchlesen, um zu erkennen, wer eigentlich

als Vertragspartner auftritt, denn eine

gemeinnützige Einrichtung, auch wenn diese im Vertragskopf angeführt

ist, wird nicht der Vertragspartner sein, sondern irgend eine Werbe-Firma

wie die Brunner GmbH & Co. KG aus Böblingen.

Eines ist jedoch ganz sicher:

Eine intensive Werbe-Wirkung, hat ein derart kleines Logo zwischen

der Vielzahl der anderen Logos auf dem kleinen Fahrzeug nicht.

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Der Betrag, der diesbezüglich für Werbung verausgabt werden

soll, wäre besser angelegt, wenn er als Spende dem

Kinder-Hospiz Sternenbrücke

Sandmoorweg 62

22559 Hamburg

Tel. (040) 819912-0

zur Verfügung gestellt werden würde.

Klick auf

www.sternenbruecke.de

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Bezogen auf die Firma Brunner GmbH & Co. KG, ergibt sich Genaueres

aus den Verfahrensunterlagen, insbesondere aus dem Schriftsatz

vom 01. Jan. 2001 Seite 1-6.

Klick auf Brunner 2

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Der Richterschreck

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14. Okt. 2004

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14. Okt. 2004

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